Allgemeine Geschäftsbedingungen

Feuer und Stein GmbH für individuelle Innenarchitektur, Baugestaltung und Bauleitung


Präambel

Architektur ist mehr als das Errichten eines Gebäudes. Sie entsteht aus dem Zusammenspiel von Raum, Material, Licht, Handwerk und den Menschen, die darin leben.

Jedes Projekt der Feuer & Stein GmbH wird individuell entwickelt. Es entstehen keine standardisierten Lösungen oder reproduzierbaren Konzepte. Ziel jeder Beauftragung ist die Entwicklung einer zeitlosen, hochwertigen und persönlichen Architektur, die den Charakter des Ortes und die Wünsche des Auftraggebers gleichermaßen berücksichtigt.

Diese Grundhaltung bildet die Basis jeder Zusammenarbeit.

 


§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Feuer & Stein GmbH in den Bereichen Innenarchitektur, Baugestaltung, Bauleitung, Projektkoordination, Material- und Produktauswahl sowie gestalterische Beratung.

 


§ 2 Individuelle Planungsphilosophie

Der Auftraggeber beauftragt ausdrücklich eine individuelle gestalterische Leistung.

Die Planung erfolgt nicht nach standardisierten Gestaltungskonzepten oder vorgefertigten Lösungen, sondern wird ausschließlich für das jeweilige Bauvorhaben entwickelt.

Die gestalterische Handschrift der Feuer & Stein GmbH, der Einsatz natürlicher Materialien, handwerklicher Details sowie individuell entwickelter Lösungen sind wesentliche Bestandteile der vereinbarten Leistung.

Die Planung berücksichtigt die geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik, soweit diese für das jeweilige Bauvorhaben verbindlich sind.

 


§ 3 Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

Je nach Beauftragung können insbesondere folgende Leistungen erbracht werden:

  • Entwurf und Gestaltung
  • Innenarchitektur
  • Material- und Farbkonzepte
  • Möbel- und Lichtplanung
  • Detailplanung
  • Ausschreibungsunterstützung
  • Auswahl und Koordination von Handwerksbetrieben
  • Bauleitung
  • Qualitätskontrolle
  • Rechnungsprüfung
  • Bemusterungen
  • Begleitung von Abnahmen
  • Projektsteuerung

Nicht Bestandteil des Leistungsumfangs sind Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

 


§ 4 Zusammenarbeit

Ein hochwertiges Bauvorhaben setzt gegenseitiges Vertrauen und eine enge Zusammenarbeit voraus.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Entscheidungen innerhalb angemessener Fristen zu treffen und alle für die Planung erforderlichen Informationen vollständig bereitzustellen.

Unterbleiben notwendige Entscheidungen oder werden Änderungen verspätet mitgeteilt, können sich Termine und Kosten entsprechend anpassen.

 


§ 5 Änderungswünsche

Individuelle Bauvorhaben entwickeln sich häufig während der Planungs- und Bauphase weiter.

Änderungen nach Freigabe einer Planung gelten als zusätzliche Leistungen.

Hierdurch entstehende Planungs-, Koordinations- oder Bauleitungsleistungen werden gesondert vergütet.

 


§ 6 Sonderanfertigungent

Die Feuer und Stein GmbH entwickelt regelmäßig individuelle Details, Einbaumöbel, Oberflächen, Materialien und Sonderlösungen.

Bei handwerklichen Einzelanfertigungen sind geringfügige Abweichungen hinsichtlich Farbe, Struktur, Maserung, Maß oder Oberfläche material- und fertigungsbedingt möglich und stellen keinen Mangel dar, sofern die Gebrauchstauglichkeit und die vereinbarte Gestaltung nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

 


§ 7 Bauleitung

Die Bauleitung dient der Koordination und Überwachung der Ausführung.

Die Verantwortung für die fachgerechte Ausführung ihrer Arbeiten verbleibt bei den jeweils beauftragten Handwerksunternehmen.

Die Feuer und Stein GmbH schuldet eine sorgfältige Überwachung, jedoch keinen Erfolg der Werkleistungen Dritter.

 


§ 8 Materialität

Naturstein, Holz, Lehm, Kalkputze, Keramik, Naturfasern und andere natürliche Materialien unterliegen produktions- und naturbedingten Schwankungen.

Unterschiede in Farbe, Struktur, Oberfläche oder Alterungsverhalten sind materialtypisch und ausdrücklich Bestandteil des gestalterischen Konzeptes.

Sie stellen keinen Mangel dar.

 


§ 9 Handwerkliche Ausführung

Die Qualität eines Projektes beruht wesentlich auf handwerklicher Arbeit.

Handwerkliche Einzelanfertigungen können geringfügige Toleranzen aufweisen.

Diese sind Ausdruck handwerklicher Fertigung und begründen keinen Mangel.

 


§ 10 Lieferzeiten

Liefertermine von Herstellern, Manufakturen oder Handwerksbetrieben beruhen auf deren Angaben.

Für Verzögerungen aufgrund von Materialengpässen, Transportproblemen, Importbeschränkungen, Krankheit, Witterung oder höherer Gewalt übernimmt die Feuer und Stein GmbH keine Haftung.

 


§ 11 Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Kostenübersicht.

Zusätzliche Leistungen, Besprechungen, Baustellentermine oder Planungsänderungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden nach Zeitaufwand berechnet.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

 


§ 12 Urheberrecht

Sämtliche Entwürfe, Zeichnungen, Visualisierungen, Farb- und Materialkonzepte, Möbelplanungen, Detailentwicklungen und Gestaltungsideen sind urheberrechtlich geschützt.

Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, verändert noch für andere Projekte verwendet werden.

 


§ 13 Fotografische Dokumentation

Nach Fertigstellung des Projektes ist die Feuer und Stein GmbH berechtigt, das Bauvorhaben nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu fotografieren und als Referenz zu veröffentlichen, sofern berechtigte Interessen des Auftraggebers nicht entgegenstehen.

 


§ 14 Digitale Kommunikation

Projektbezogene Abstimmungen können per E-Mail, Messenger-Diensten oder Videokonferenz erfolgen.

Schriftlich dokumentierte Freigaben, Änderungswünsche und Terminbestätigungen auf diesen Kommunikationswegen gelten als verbindlich.

 


§ 15 Haftung

Die Feuer und Stein GmbH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Übrigen ist eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in anderen gesetzlich zwingenden Fällen.

 


§ 16 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Feuer und Stein GmbH.